Einsreisetipps

Bürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Einreise lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wollen sie länger als drei Monate bleiben, muss bei der zuständigen örtlichen Polizeidienststelle eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Kinder und Jugendliche

Kinder unter 16 Jahren können im Reisepass der Mutter, des Vaters oder des Erziehungsberechtigten geführt werden. Alleinreisende Minderjährige müssen nebst ihrem Personalausweise eine beglaubigte Erlaubnis der Eltern/ der Erziehungsberechtigten mit spanischer Übersetzung vorweisen.

Zollbestimmungen

Eingekaufte und mitgeführte Artikel für den persönlichen Gebrauch unterliegen keinerlei Beschränkungen. Bei der Einreise nach Spanien können Reisende in ihrem Gepäck Waren für den persönlichen Gebrauch (Eigenverbrauch bzw. familiärer Gebrauch) sowie Geschenke mitführen, die aufgrund ihrer Art oder Menge nicht als Handelswaren betrachtet werden. Für Tabakwaren und alkoholische Getränke gibt es gewisse Höchstmengen, die nicht überschritten werden dürfen (Bsp.: maximal 200 Zigaretten).

Bei Reisenden unter 17 Jahren gibt es keine Steuerbefreiung für Spirituosen, Tabakwaren, Wein, Schaumwein, Likörwein, Aperitifs und ähnliche alkoholische Getränke. Ebenfalls keine Steuerbefreiung haben Reisenden unter 15 Jahren für Kaffee und Kaffee-Extrakte oder -Essenzen.

Arbeiten auf Lanzarote

Für die Einreise ist kein Visum notwendig, insofern der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert. Bei einer Arbeitsaufnahme, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Ausführung von Dienstleistungen, die länger als drei Monate dauern, muss man sich bei dem für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Reisepass und ein Nachweis des Wohnsitzes in der Gemeinde sind hierfür erforderlich. Zudem ist ein Eintrag in das zentrale Register der EU-Ausländer notwendig, den sie bei der zuständigen Polizeibehörde vornehmen lassen können, wo Sie dann auch eine entsprechende gebührenpflichtige Bescheinigung erhalten.

Medizinische Hinweise

Es gelten keine Impfvorschriften für die Einreise auf Lanzarote. Empfohlen wird aber ein altersentsprechender Impfschutz gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (Tetanus, Diphterie, Polio).

Die medizinische Versorgung ist auf Lanzarote in dringenden Fällen gesichert. Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine Ersatzbescheinung, die bei der Krankenkasse erhältlich ist, muss bei der Behandlung vorgelegt werden. Nützlich ist ferner eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die beispielsweise den Rücktransport nach Deutschland in Krankheitsfällen abgedeckt.

Empfehlenswert ist es, die anfänglichen Sonnenstunden gering zu halten und an ausreichend Sonnenschutz (Kopfbedeckung, Sonnencreme) sowie Flüssigkeitszufuhr zu denken.

Währung

Währungseinheit auf Lanzarote ist der Euro.